Kabel Deutschland Tarife mit Sonderkündigungsrecht
Der Unterföhringer TV, Internet und Telefonanbieter Kabel Deutschland vermarktet seine Produkte ab sofort mit einer Zufriedenheitsgarantie inklusive Sonderkündigungsrecht. Unzufriedene Kunden können ihren Kabel Internet- und Festnetzanschluss innerhalb der ersten sechs Wochen nach Vertragsabschluss wieder kündigen. Umsonst lässt sich während der Testphase aber nicht surfen und telefonieren. Die entsprechend des gewählten Tarifs fälligen Grundgebühren und Verbindungsentgelte werden zu den regulären Konditionen in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls berechnete einmalige einmalige Bereitstellungsgebühren werden hingegen von Kabel Deutschland erstattet.
Sonderkündigungsrecht für Internet und Telefonanschlüsse
Bei Bestellung eines Internet- und Telefonprodukts können Neukunden ihren Vertrag bei Nichtgefallen innerhalb der ersten 6 Wochen nach Vertragsabschluss wieder kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall zwei Wochen, so dass der Kabel Deutschland Tarif insgesamt bis zu zwei Monate genutzt werden kann. Besondere Nachweise müssen hierzu nicht erbracht werden. Das vom Kabelanbieter gewährte Sonderkündigungsrecht gilt dabei für alle Internet- und Festnetztarife (ausgenommen reine Telefonanschlüsse). Im Rahmen der neuerlichen Serviceoffensive bietet Kabel Deutschland auch eine Leistungs- und Service-Garantie an. Bei Problemen mit dem KDG Anschluss sollen sich Experten sofort um das Anliegen des Kunden kümmern. Zudem erhalten Kunden Hilfestellung bei technischen Fragen rund um die Uhr. Hohe Hotline-Kosten, wie zum Teil bei anderen Providern üblich, fallen bei Kabel Deutschland nicht an. Die Support-Hotlines des Unternehmens sind im Zuge der Service-Garantie kostenlos. Vermarktet werden von Kabel Deutschland Internet und Festnetz Komplettpakete mit Downloadgeschwindigkeiten zwischen 8000 und 100000 KBit/s sowie ein reiner Internetzugang inklusive Flatrate (jeweils ab 19,90 Euro).
30 Tage Sonderkündigungsrecht für reine Telefonanschlüsse
Etwas abweichende Konditionen gewährt das Unterföhringer Unternehmen bei seinen reinen Telefonanschlüssen. Hier erhalten Kabel Deutschland Neukunden lediglich innerhalb der ersten 30 Tage ein Sonderkündigungsrecht. Unter der Bedingung des fristgerechten, schriftlichen Eingangs der Kündigung und der Rücksendung der zur Verfügung gestellten Hardware müssen Kunden nur die bis zum Kündigungszeitpunkt angefallen Grundgebühren und Verbindungsentgelte für geführte Gespräche zahlen. Der reine Kabel Deutschland Telefonanschluss kostet monatlich 9,90 Euro Grundgebühr. Anrufe ins deutsche Festnetz werden mit zusätzlich 2,9 Cent pro Minute in Rechnung gestellt. In den ersten drei Monaten beinhaltet der Tarif zudem eine Festnetz-Flatrate, welche sofern keine Kündigung erfolgt ab dem vierten Monat mit zusätzlich 9,90 Euro in Rechnung gestellt wird. Die Rufnummernmitnahme (Portierung) vom alten Anbieter ist möglich. Ein zusätzlicher Telekom Anschluss wird zur Nutzung der KDG Angebote nicht benötigt (ist aber technisch möglich). Call-by-Call und Preselection Angebote lassen sich laut den Fußnoten-Angaben des Anbieters nicht nutzen.
Die Mindestlaufzeit der Kabel Internet und Festnetztarife von Kabel Deutschland beträgt 24 Monate. Die reguläre Kündigungsfrist beläuft sich auf drei Monate. Bei nicht fristgemäßem Eingang der Kündigung erfolgt eine Verlängerung des Vertrages um weitere 12 Monate.
Weiterführende Informationen: